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Messerrecht: Welche Messer dürfen Sie mit sich tragen?

MAGAZIN

Welche Messer sind erlaubt? Das Messerrecht ist ein komplexes Thema. Im sogenannten Waffengesetzt wird reguliert, welche Arten von Messern erlaubt sind.

Ob und wofür wer welche Art von Messern besitzen und tragen darf, stellt ein vieldiskutiertes Thema in der Öffentlichkeit dar. Hier nimmt beispielsweise ein Verein für Jagd und Fischerei freilich eine kontroverse Haltung gegenüber einem Interessenverband zur Prävention von Kriminalität ein. Im Folgenden wird die Gesetzeslage kurz zusammengefasst, um Sammlern, Trachtlern und Sportlern einen Überblick zu geben. Wichtig dabei: Das Hausrecht hat immer Vorrang vor dem Gesetz. So kann beispielsweise ein Wirt seinen Gästen untersagen, Messer jeglicher Art in seinem Lokal oder Festzelt mitzuführen.

In der Öffentlichkeit legal zu führen sind:
Feststehende Messer bis zu einer Klingenlänge von 12 cm, Zweihand-Taschenmesser in jeder Größe, Einhand-Taschenmesser die nicht automatisch arretieren.

Begründungspflichtig, d.h. in der Öffentlichkeit nur legal zu führen, wenn sie gegenwärtig zur Ausübung von Hobby, Beruf oder Brauchtum benötigt werden, sind:
Einhand-Taschenmesser die automatisch arretieren.

Illegal sind:
Fallmesser, Faustmesser und Butterflymesser sowie die meisten Springmesser.

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